Liebe Mandanten,

heute versorgen wir Sie mit weiterem Informationsmaterial zur geplanten Anpassung der Mehrwertsteuersätze ab 01.07.2020:

Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte

Händler und Dienstleister können für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer die bestehende Ausnahmemöglichkeit des  § 9 Absatz 2 der Preisangabenverordnung nutzen. So könnten für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 pauschale Rabatte an der Kasse gewährt werden ohne die Preisauszeichnungen in der Nacht zum 01.07.2020 ändern zu müssen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in diesem Schreiben hin. Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Voraussetzungen für die Nutzung der Ausnahmeregelung.

Merkblatt des Zentralverbands des deutschen Handwerks

Download hier.

Merkblatt zur befristeten Umsatzsteuersenkung bei Bauleistungen der Arbeitsgemeinschaft der bayrischen Handwerkskammer

Download hier.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Veronika Kogel
Steuerberaterin und Geschäftsführerin

Telefon: +49 8031 18040
Mail: veronika.kogel@lkc.de